Das Glücksspielgesetz im Fürstentum Liechtenstein
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat in ihrer Sitzung vom 23. Juni die Schaffung eines Gesetzes über die Glücks- und Geschicklichkeitsspiele mit Einsatz- und Gewinnmöglichkeit (Geldspielgesetz, GSG) verabschiedet. Die Vernehmlassungsvorlage, wie dies genannt wird, regelt sämtliche Formen des Spieles um Geld. Wenn solche Spiele gewerbsmässig oder öffentlich durchgeführt werden, tritt diese Regelung in Kraft. Beim Spielen oder Pokern um Geld in einem kleinen oder privaten Kreis, ist diese Regelung natürlich nicht wirksam. Das neue Gesetz integriert sämtliche Geldspielformen, somit einerseits die in Liechtenstein bereits angebotenen Lotterien, lotterieähnliche Spiele (Tombolas usw.), Wetten und Online-Glücksspiele, anderseits auch neue Angebote wie Spielbanken oder Geschicklichkeits-Geldspiele aller Art. Gewinnerwartungssysteme wie Kettenbriefe, Pyramidensysteme, Schenkkreise usw. bleiben nach wie vor verboten.
Ganz im Sinne der Glücksspielgesetze in anderen Ländern eröffnet das Gesetz Nischen für die Entfaltung neuer wirtschaftlicher Aktivitäten, wie zum Beispiel für die Bereiche Spielbanken, Geschicklichkeits-Geldspiele und Online-Geldspiele. Dabei wird der Betrieb von Spielbanken und Online-Glücksspielen einer Konzessionspflicht unterstellt. Diese ermöglicht es der Regierung die Marktöffnung für die Online Spiele zu kontrollieren und auch zu limitieren. Die meisten weiteren Geldspielformen unterstehen einer Bewilligungspflicht; dagegen können Tombolas von Vereinen und dergleichen sowie die echten Geschicklichkeits-Geldspiele wie beispielsweise Schach- oder Billard-Turniere bewilligungsfrei durchgeführt werden. Hier geht Liechtenstein das Risiko ein, dass Pokerspiele als Geschicklichkeitsspiel gewertet werden und ohne jede Kontrolle veranstaltet werden können.
Die Erteilung von Konzessionen und Bewilligungen zur Durchführung von Geldspielen ist in Lichtenstein an strenge Regeln geknüpft. So werden Konzessionen und Bewilligungen nur an Betreiber erteilt, die über genügend Eigenmittel verfügen und für eine einwandfreie Geschäftsführung stehen. Dennoch wird es interessant, wie sich in Lichtenstein das Glücksspiel entwickeln wird und inwieweit für die Online Branche das kleine Fürstentum von Interesse sein wird.
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